Der Koalitionsvertrag stellt gemeinnützigen Vereinen etliche Verbesserungen und Unterstützung in Aussicht. Welche das sind und was daraus wird, beantworte ich in diesem Beitrag …
Zum zweiten Mal sieht der Koalitionsvertrag die Gemeinnützigkeit für den eSport vor (#3765). Für weitere kommende Möglichkeiten der Gemeinnützigkeit wird dies hoffentlich auch die Modernisierung des Katalogs für gemeinnützige Zwecke (#1489) unterstützt. Im sportlichen Sinne drücke ich die Daumen, dass dies von der Regierung zeitnah umgesetzt wird und nicht wieder in den Mühlen der Politik und Bürokratie untergeht.
Bürokratie ist das zweite Stichwort dieses Beitrags und darunter leiden viele eingetragene Vereine. Während Vereine es in der Regel noch gut hinbekommen, ihren eigentlichen Auftrag (z. B. den Sport) zu organisieren, wird es immer schwieriger, ehrenamtliche Helfer zu finden, die bereit und qualifiziert genug sind, sich dem durch die Bürokratie entstandenen Aufwand zu widmen.
Unter dem Aspekt Ehrenamt entbürokratisieren stellt der Koalitionsvertrag gleich mehrere signifikante Erleichterungen in Aussicht (#1985).
Für kleine und mittelgroße dürfte die vorgesehene Erhöhung der Freigrenze für den ehrenamtlichen sowie wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb die Buchhaltung ganz entscheidend vereinfachen.
Insbesondere das Vorhaben, dass gemeinnützige Körperschaften, mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € Einnahmen im Jahr, keine Sphärenaufteilung in den ideellen Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mehr machen müssen (#1491), wäre eine enorme Aufwandserleichterung. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie dies, speziell der Nachweis, dass es weniger als 50.000 € sind, in der Praxis umgesetzt werden soll.
Auch die Befreiung von dem Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung (bei Einnahmen bis 100.000 €) (#1490) wird diesen Vereinen die häufig länglichen Diskussionen mit den Finanzämtern ersparen.
Für die ehrenamtlichen Helfer und Übungsleiter bringt die Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 € (#1487) zumindest eine kleine finanzielle Anerkennung.
Für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu machen (#3781). Speziell ein höheres Taschengeld (#3783) könnte helfen, benötigte FSJler zu finden. Interessant wäre aber sicherlich auch die Anerkennung von Vereinen als Bildungsort (#3784), sodass Förderungen von Weiterbildungsangeboten für Übungsleiter und Trainer möglich sind.
In Bezug auf die Aufwände und Unsicherheiten im Kontext der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wäre das Vorhaben, Vereine von der DSGVO auszunehmen (#2101), eine große Erleichterung. Mitgliedsanträge, Teilnehmerlisten und vieles mehr würden dann nicht mehr im Dunst der DSGVO unnötig länglichen Formen/Inhalten und schwierigen Prozessen unterliegen müssen.
Auch die Abschaffung der Bonpflicht (#1921) erleichtert Vereinen wieder die Durchführung von Veranstaltungen. Aktuell müssen bei diesen in der Regel kostenpflichtige Bonkassen gemietet werden und auch die Helfer müssen sich damit auskennen.
Unter dem Zukunftspaket Ehrenamt (#3774) wird auch die Verbesserung des Haftungsprivilegs erwähnt (#3778). Allerdings werden dazu keine weiteren Informationen bereitgestellt.
Wie man sieht, beinhaltet der Koalitionsvertrag (wieder) viele „Versprechungen“, welche die gemeinnützige Arbeit in Vereinen deutlich entlasten könnten. Es bleibt also spannend und wir warten ab, wieviel bzw. was die Regierung davon tatsächlich umsetzen kann.
Ich werde mir den aktuellen Stand regelmäßig anschauen und dann auch entsprechende Updates veröffentlichen. Also bitte gerne mal wieder hier öfter vorbeischauen.
P.S. Die Zahlen nach den Rauten (z.B. #3774) referenzieren die entsprechenden Zeilen im Koalitionsvertrag. Dieser findet sich unter anderem unter https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025-1.pdf